Was bedeutet „nur intern (7 Tage)“?

Das RWI führt grundsätzlich eine Präsenzbibliothek, aber es gibt Ausnahmen.

Ausleihen dürfen Lehrstuhlinhaberinnen und -inhaber der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie deren Mitarbeitende mit Studienabschluss und aus Drittmitteln angestellte Personen mit Arbeitsplatz in RWI-Räumen. Nur ein Teil des Bestandes ist ausleihbar.

Nach der Migration von IDS Universität Zürich und NEBIS ist die Rubrik „Ausleihe“ mit „Benutzung“ ersetzt worden. Unser Standort zeigt zwei neue Begriffe:  „Präsenzbestand, keine Ausl.“ oder „nur  intern (7 Tage)“.  An unseren Ausleihbestimmungen hat sich aber nichts geändert. Die Ausleihfrist beträgt mindestens 7 Tage und wird – solange nicht vorgemerkt – stillschweigend um 7 Tage verlängert, bis zu 12 Wochen.
Beispiel aus dem Rechercheportal http://www.nebis.ch:

Standorte und Bestellung

Rechtswissenschaftliches Institut                                                                  verfügbar
der Universität Zürich

Signatur
Beschreibung Benutzung
Ausleihstatus
Tb 287 Präsenzbestand, keine Ausl.
Bcd 31 : 89
nur intern (7 Tage)

 

Ein Gedanke zu “Was bedeutet „nur intern (7 Tage)“?”

  1. Bei allfälligen Fragen kontaktieren Sie bitte hemmunglsos die Verbundzentrale:

    Information: +41 44 632 21 35

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