Primatwechsel auf Bundesebene per 01.01.2016

Seit dem 1. Januar 2016 ist auf Bundesebene die elektronische und nicht mehr die gedruckte Fassung einer amtlichen Veröffentlichung rechtsverbindlich. Dies gilt folglich für:
– das Bundesblatt (BBl),
– die Amtliche Sammlung des Bundesrechts (AS),
– die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR).
Galten bis anhin die gedruckten Fassungen als massgeblich, erhöhten sich die Online-Konsultation fortlaufend; dies führte zu einem massiven Rückgang der Printprodukte. Um dieses veränderte Konsultationsverhalten zu berücksichtigen, erfolgte der Primatwechsel. Er ging einher mit Änderungen im Publikationsgesetz (PublG) sowie mit der Verabschiedung einer neuen Publikationsverordnung (PublV). Die Printprodukte bleiben jedoch auch künftig bestehen.
BBl und AS haben eine elektronische Signatur, deren Gültigkeit überprüfbar ist. Zu beachten ist, dass die AS gegenüber der SR weiterhin massgeblich bleibt.

lfv

Für die RWI-Bibliothek gilt, dass die Printprodukte bis auf weiteres verfügbar sind.

Beitrag: D. Contoyannis

Dieser Artikel wird sporadisch auf die Aktualität  der Links geprüft. Zuletzt geprüft: 16.05.2017

Ein Gedanke zu “Primatwechsel auf Bundesebene per 01.01.2016”

  1. Danke, für den wertvollen Hinweis. Kompliment an den/die Verfasser/in für die gute und bündige Nennung der Ursachen für den neuen Primat.

    Like

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s