Bücherbasar

Bald ist es wieder soweit: Die Bibliothek verkauft aus Platzgründen Vorauflagen von Lehrbüchern und Kommentaren sowie mehrfach vorhandene Exemplare juristischer Fachliteratur zu unschlagbaren Preisen.

Wann:

8. und 9. Dezember 2021, 10:00 – 14:00 Uhr

Wo: Archivraum E-071 b (Parterre)

Kommen Sie vorbei und stöbern Sie in der grossen sortierten Auswahl.

Bitte beachten Sie, dass am Basar Zertifikats- und Maskenpflicht gelten. Zudem werden wir die Anzahl Personen im Raum begrenzen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Suchen Sie noch oder sitzen Sie schon?

Liebe Leserinnen und Leser

Diejenigen von Ihnen, die in den letzten Monaten bei uns in der Bibliothek waren, kennen das Reservationssystem booked bereits. Sie konnten auch schon an verschiedenen Umfragen teilnehmen und wurden schon über die bevorstehenden Änderungen informiert.

Nichtsdestotrotz möchten wir kurz etwas über die Geschichte von booked erzählen, dies natürlich auch für diejenigen von Ihnen, die erst neu in die Bibliothek kommen werden.

booked ist an der UZH schon länger im Einsatz. Es wurde als Reservationstool für die Gruppenarbeitsräume der HBZ eingeführt und hatte sich dort gut bewährt. Als die Pandemie kam, benötigten wir schnell ein flexibles System, um den Benutzerinnen und Benutzern den Zugang zur Bibliothek gewähren zu können – und die Wahl fiel auf booked. Die Ergebnisse der verschiedenen Nutzerumfragen und Feedback, die die Bibliotheken sowohl von den Besucherinnen und Besuchern wie auch vom Bibliothekspersonal erhalten haben, haben gezeigt, dass die Möglichkeit, Plätze in den Bibliotheken auch ausserhalb des Coronaregimes zu reservieren, durchaus gewünscht ist. Aus diesem Grund haben die UZH-Bibliotheken im Sommer beschlossen, die Reservation eines Teils der Lernplätze weiterhin anzubieten.

Derzeit ruht das Reservationssystem bzw. wird neu aufgesetzt, um fit zu sein für die neuen Reservationsregeln. Ab dem 20. September gilt für die RWI-Bibliothek folgendes:

Die Plätze auf den Stockwerken 1 bis 4 sind frei, d.h. ohne Reservation, zugänglich.

Auf dem 5. und 6. Stockwerk können Plätze vorgängig oder auch spontan in booked reserviert werden. Es gilt das sog. Zugprinzip, was bedeutet, dass grundsätzlich freie Plätze von jeder Person genutzt werden können. In diesem reservierbaren Bereich wird jedoch eine Buchung empfohlen. Die Person mit dem Buchungsnachweis hat so stets Vorrang.

Wenn Sie einen Platz reserviert haben, aber merken, dass Sie doch nicht kommen können, stornieren Sie Ihre Reservation bitte wieder vor Reservationsbeginn.

Wenn Sie einen Platz für eine bestimmte Dauer reserviert haben und die Bibliothek nun aber doch früher verlassen möchten, checken Sie bitte aus, so dass der Platz wieder frei wird im System.

Die Nutzungsregeln finden Sie hier.  Wir haben auch einige Tipps und Tricks für Sie zusammengestellt, die Sie hier finden. Und wir möchten Sie auch auf unsere FAQs aufmerksam machen. Falls Sie uns ein Feedback zu booked geben möchten, können Sie ab dem 20. September am Bibliotheksempfang und am Infodesk den entsprechenden QR-Code scannen.

Derzeit sind noch nicht an allen Arbeitsplätzen Stühle vorhanden. Ab dem 4. Oktober planen wir, die Bibliothek wieder in den Vollbetrieb zu nehmen.

Last but not least: Unabhängig davon, ob Sie einen Platz reservieren oder nicht, gilt im ganzen Haus – also auch an den Lernarbeitsplätzen – (wieder) die Maskenpflicht. Für die gesamte UZH gilt zudem ab dem 20. September die Zertifikatspflicht.

Der Beck-Verlag: juristische Standardwerke erhalten neue Namen

Was sonst nur ein begrenztes Fachpublikum interessiert, wird hier breiter diskutiert und findet sogar Eingang in diverse Artikel von Tageszeitungen – mindestens in Deutschland.

Der «Palandt», wie er seit Jahren umgangssprachlich genannt wird, steht in unserer Bibliothek bereits in seiner 80. Auflage und zählt mehr als 3000 Seiten – in vieler Hinsicht ein Schwergewicht. Doch der deutsche Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch wird nicht mehr den Namen Otto Palandts tragen, im Loseblattkommentar zum Grundgesetz von Maunz/Dürig wird Maunz nicht mehr genannt werden, der Name Schönfelder wird nicht mehr auf dem Titelblatt der bisherigen Gesetzessammlung Schönfelder zu finden sein und der Kommentar von Blümich, EStG, KStG, GewStG wird künftig ohne den Namen Blümich erscheinen.

Diese Namen werden aktuell aus dem Verlagsprogramm von Beck gestrichen, da diese Juristen in der NS-Zeit eine aktive Rolle übernommen und ausgeübt haben. Der Verleger Dr. Hans Beck erläutert, dass man Geschichte nicht ungeschehen machen könne, deshalb hätten sie die historischen Namen zunächst beibehalten. In Zeiten zunehmenden Antisemitismus wollten sie jedoch ein Zeichen setzen.

Bevor sich der Beck-Verlag zu diesem Schritt entschloss, waren jahrelange kontroverse Diskussionen vorausgegangen, ob relevante und aktuelle juristische Werke Namen von Exponenten eines Unrechtstaates tragen könnten.  Nun wird die Abkehr vollzogen: Im November 2021 soll der neue Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch erscheinen. Das Cover der 81. Auflage wird den Namen von Dr. Christian Grüneberg, Richter am deutschen Bundesgerichtshof, tragen. Die anderen Werke werden nachziehen.

Mehr dazu

(besucht am 17.8.2021 /
längerfristig abrufbar via DBIS/Campuslizenz FZ-Archiv bzw. SZ-Archiv)