BrowZine geht in die Verlängerung

Sie kennen BrowZine, das Zeitschriftenportal mit den Open-Access- und lizenzierten E-Journals-Inhalten, bestimmt schon seit längerem.

Vielleicht hatten Sie über diesen informativen Blogartikel, der alles beschreibt, den ersten Kontakt damit – auch sonst ist dieser Artikel für eine Einführung allemal empfehlenswert. Hier nachgeschoben ein neueres Tutorial des Anbieters Third Iron (2020).

BrowZine ist immer noch da und das bleibt bis auf weiteres auch so – zumal die Nutzung 2021 angestiegen ist.

Im Gegensatz dazu ist zu vermelden, dass die EZB (Elektronische Zeitschriftenbibliothek) in Zürich nicht mehr nachgeführt wird und über kurz oder lang abgeschaltet werden wird.

Sollten Sie beim Browsen in BrowZine einen wichtigen juristischen Titel vermissen, so melden Sie uns das. Wir klären dann ab.

 

 

Der Beck-Verlag: juristische Standardwerke erhalten neue Namen

Was sonst nur ein begrenztes Fachpublikum interessiert, wird hier breiter diskutiert und findet sogar Eingang in diverse Artikel von Tageszeitungen – mindestens in Deutschland.

Der «Palandt», wie er seit Jahren umgangssprachlich genannt wird, steht in unserer Bibliothek bereits in seiner 80. Auflage und zählt mehr als 3000 Seiten – in vieler Hinsicht ein Schwergewicht. Doch der deutsche Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch wird nicht mehr den Namen Otto Palandts tragen, im Loseblattkommentar zum Grundgesetz von Maunz/Dürig wird Maunz nicht mehr genannt werden, der Name Schönfelder wird nicht mehr auf dem Titelblatt der bisherigen Gesetzessammlung Schönfelder zu finden sein und der Kommentar von Blümich, EStG, KStG, GewStG wird künftig ohne den Namen Blümich erscheinen.

Diese Namen werden aktuell aus dem Verlagsprogramm von Beck gestrichen, da diese Juristen in der NS-Zeit eine aktive Rolle übernommen und ausgeübt haben. Der Verleger Dr. Hans Beck erläutert, dass man Geschichte nicht ungeschehen machen könne, deshalb hätten sie die historischen Namen zunächst beibehalten. In Zeiten zunehmenden Antisemitismus wollten sie jedoch ein Zeichen setzen.

Bevor sich der Beck-Verlag zu diesem Schritt entschloss, waren jahrelange kontroverse Diskussionen vorausgegangen, ob relevante und aktuelle juristische Werke Namen von Exponenten eines Unrechtstaates tragen könnten.  Nun wird die Abkehr vollzogen: Im November 2021 soll der neue Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch erscheinen. Das Cover der 81. Auflage wird den Namen von Dr. Christian Grüneberg, Richter am deutschen Bundesgerichtshof, tragen. Die anderen Werke werden nachziehen.

Mehr dazu

(besucht am 17.8.2021 /
längerfristig abrufbar via DBIS/Campuslizenz FZ-Archiv bzw. SZ-Archiv)

swisscollections – Alternative zu Swisscovery? – nicht ganz

Seit Anfang Mai diesen Jahres gibt es für die Nutzer von Sammlungen alter Handschriften und neueren Archivmaterialen ein vorzügliches Portal: swisscollections 

Der Verein gleichen Namens ist eine Gründung der Universitätsbibliothek Basel und der Zentralbibliothek Zürich von 2020, mittlerweile sind daran 14 Institutionen beteiligt – von der Kantonsbibliothek Appenzell-Ausserrhoden bis zur Zentralbibliothek Solothurn. swisscollections erschliesst im Moment 1,8 Millionen Dokumente.

Der Verein versteht swisscollections als „Ergänzung zu Swisscovery“ – das kann man so sehen. swisscollections ist ein Metakatalog, bezieht also seine Informationen aus verschiedenen anderen Katalogen. Das ist nicht einfach nur hinausisoliert aus Swisscovery.

Was auffällt – es gibt auch eine Indexsuche und ein selbstbestimmtes Durchstöbern sowie eine Reise in die Niederungen der Archivtektonik.

Der einzelne Titel präsentiert sich dann in der Anzeige als hervorragend erschlossen:

Die Darstellung erinnert an Swissbib – das rührt von der gleichen Open-Source Software her.

Zur Bestellung der mehrheitlich Digitalisate gibt es einen Link zu den Services in Swisscovery, wo dann über eine Anmeldung bestellt werden kann.

swisscollections wie auch die verwandte memobase.ch sind hervorragende Instrumente für die Bedürfnisse einer ganz bestimmten Zielgruppe. Sie sind in ihrem kleinen Bereich wichtige Ergänzungen zu Swisscovery.

Iurisprudentia – das historische Argument digital

Ein Beitrag von Prof. Dr. iur. Walter Boente, Universität Zürich, Lehrstuhl für Privatrecht, Schwerpunkt ZGB

Rechtsgeschichtliche Argumente treten oft bereits deswegen in den Hintergrund, weil ihre Quellen nicht immer leicht zugänglich sind. Manches findet sich denn auch in alten Büchern oder Manuskripten, die bereits aufgrund der Schrift – Fraktur oder deutsche Kurrentschriften – nicht einfach lesbar sind. Dabei bieten gerade solche Dokumente häufig «Gebrauchsanleitungen» für die heutigen Gesetze. Zivilgesetzbuch und Obligationenrecht sind schliesslich bereits über hundert Jahre alt!

Die Plattform «iurisprudentia» (www.iurisprudentia.online) hat sich zum Ziel gemacht, das rechtsgeschichtliche Argument wieder auf den heimischen Schreibtisch zu bringen. Ziel des Projekts ist es, den über Jahrhunderte gewachsenen Textkorpus „Recht“, zusammengesetzt aus Rechtsetzungswerken, Rechtsprechung sowie Arbeiten der Rechtswissenschaft, digital zugänglich(er) zu machen und aufzuarbeiten.

Im Rahmen des Projekts „iurisprudentia“ werden Rechtstexte digitalisiert und bereits frei verfügbare Digitalisate an einem Ort zusammengeführt. Die Dokumente werden im Volltext erkannt bzw. Handschriften, mit unterschiedlicher, teilweise überraschend hoher Genauigkeit, automatisch transkribiert (bspw. handschriftliche Tagebucheinträge von Eugen Huber oder handschriftliche Protokolle aus der Entstehungsgeschichte des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Zugleich ist es möglich, sich auf der Plattform einzuloggen und eventuell fehlerhafte Transkriptionen gleich selbst zu korrigieren.Jeder Beitrag zur Verbesserung der Transkriptionen trägt zugleich zur Verbesserung der hinter der Plattform liegenden Erkennungsmodelle bei.

Der Schwerpunkt des Projekts liegt zunächst auf historischen Materialien des schweizerischen, deutschen und österreichischen Rechts. Nach erfolgreicher Pilotphase sollen jedoch noch vermehrt andere Rechtskreise erschlossen. Neu hinzugetreten ist nun etwa bereits eine Edition zum Polnischen Obligationengesetzbuch aus dem Jahre 1933.

Auch wenn es sich bei der Plattform «iurisprudentia» um eine Laborversion handelt, die in einem noch sehr frühen Entwicklungsstadium veröffentlicht wurde, ist ein deutlicher Mehrwert bereits erkennbar – nicht zuletzt in Zeiten beschränkter Zugänglichkeit von Bibliotheken und Archiven!

Neues Angebot an internationalen E-Ressourcen

Ab Februar 2021 sind folgende weiteren E-Ressourcen zum Recht lizenziert worden, Zugriff über DBIS.

LexisNexis en France

https://www.lexis360.fr

Lexis 360 (ehemals JurisClasseur) enthält knapp 80 Volltextdatenbanken zum französischen Recht. Unter anderem sind enthalten: Les Encyclopédies JurisClasseur, La Jurisprudence mit über 1,2 Millionen Entscheidungen, Législation consolidée und Le Journal Officiel – Lois et décrets, sowie La Semaine Juridique, JCP, sowie weitere Volltextzeitschriften.

Vor der Recherche braucht es eine persönliche Registrierung. Auf „Se connecter“ und „Créer un profil maintenant“ klicken.

Climate Law – A Journal on Climate Change and the Law

https://brill.com/

The focus of the peer-reviewed journal Climate Law from publisher Brill is on the many legal issues that arise internationally and at the state level as climate law continues to evolve and climate change continues to worsen.

beck-online – DIE DATENBANK

Modul «Corona und COVID-19 PLUS».

Das Fachmodul Corona und COVID-19 PLUS bietet ein umfangreiches Informationsangebot zum Thema. Neben der neuen Zeitschrift COVuR, die zweimal monatlich erscheint, erhalten Sie Kommentierungen, Leitfäden, fachrelevante Aufsätze und Rechtsprechung sowie Normen zu allen Rechtsfragen zur Corona-Krise.