Adventskalender

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Im Dezember erwartet Sie in der Ausstellungs-Vitrine beim Empfangsschalter ein Adventskalender der speziellen Art. Jeden Tag öffnen wir ein „Türchen“ für Sie und präsentieren exklusiv einen Gegenstand, der in der Bibliothek liegengeblieben ist. Wir hoffen, dass auf diese Weise das eine oder andere Ding wieder zu seiner rechtmässigen Besitzerin oder seinem Besitzer zurückfindet.

Also, ab dem 1. Dezember bis Weihnachten täglich in die Vitrine reinschauen. Falls Sie Ihr Besitztum wiedererkennen, melden Sie dies am Empfangsschalter und wir händigen Ihnen den verlorenen Gegenstand aus.

Wir wünschen Ihnen eine frohe Adventszeit!

Erstsemestrigentag

EST2013
Jetzt reiten sie wieder

Am Freitag, dem 12. September,  findet der Erstsemestrigentag statt. Auch hier in der Bibliothekshalle wird es einige Aktivitäten geben. Die Leute werden in einem praktischen Teil durch die Bibliothek geführt.

Eine Gruppe unterwegs an der letztjährigen Veranstaltung
Eine Gruppe unterwegs an der letztjährigen Veranstaltung

Zwischen 9:00 und 12:00 Uhr vormittags, sowie zwischen 14:45 und 16:05 könnte es daher ein bischen laut werden. Wir tun unser möglichstes, damit die Emissionen nicht allzu störend werden. Es wird so alle zwanzig Minuten eine Lauferei geben und natürlich zwischendurch die Vorträge unserer Referenten.

Eine Gruppe hört sich den Vortrag einer Referentin an. Es wird gesprochen.
Eine Gruppe hört sich den Vortrag einer Referentin an. Es wird gesprochen.

Für empflindliche Ohren gibt es in der Bibliothek  Ohropaxe. Bedienen Sie sich. Auf jeden Fall ist die Bibliothek normal geöffnet. Sie müssen nicht auf den Bibliotheksbesuch verzichten. Es kommt auch auf Sie an: „Wer Zeit und Lust hat, kommt zum Lernen und Recherchieren trotzdem in die Bibliothek  – fleissige Vorbilder sind immer willkommen. Die Erstsemestrigen bedanken sich!“ …  so in der letztjährigen Vorschau.

Bücherbasar

ausgeschieden Foto

Am

Dienstag, 3. Dezember 2013 von 10.00 bis 12.00 Uhr

findet im Foyer der RWI-Bibliothek wieder ein Bücherbasar statt.

Wie immer finden Sie Vorauflagen von Lehrbüchern und Kommentaren etc., aber auch doppelt vorhandene oder beschädigte Exemplare von aktuellen Büchern und vielleicht auch die eine oder andere Trouvaille.

…und falls Sie nebst dem Studium eine etwas andere Art der Auseinandersetzung mit der Fachliteratur suchen, dann werfen Sie mal einen Blick in die Ausstellungsvitrine im Foyer.

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen viel Vergnügen!

1 Jahr Blog der RWI-Bibliothek

Wir feiern. Seit nun genau einem Jahr sind wir mit diesem Blog unterwegs. Für uns ist das nicht nur Grund zum Feiern, sondern soll vor allem Ansporn sein, weiter zu machen.

1 Jahr Blog 1

Wir versuchen sie, liebe Leserinnen und Leser, auch in Zukunft mit interessanten und vielseitigen Beiträgen zu versorgen, damit sie aus erster Hand und immer aktuell informiert sind, was in und um die Bibliothek des Rechtswissenschaftlichen Instituts geschieht. Wir hoffen, dass Sie uns als Leserin oder Leser die Treue halten und freuen uns auf eine Zukunft mit ihnen.

Der Hubstapler-Fall – die Vitrine!

Die Ausstellungsvitrine beim Eingang zur RWI-Bibliothek zeigt neu eine Visualisierung der bundesgerichtlichen Entscheidung zum sog. „Hubstapler-Fall“ (BGE 121 III 453 ff.).

Hubstapler-Fall

Die Lehrbeauftragten Rechtsanwalt PD Dr. Arnold F. Rusch LL.M. und Dr. Eva Maissen haben sich das didaktische Ziel gesetzt, diese für die Lehre wichtige Entscheidung ansprechend, kurz und prägnant darzulegen. Es geht um die Unterscheidung zwischen peius (Sachgewährleistung bei Mängeln) und aliud (Nichterfüllung) bei Gattungsschulden. Das Bundesgericht geht dabei von einem relativen Gattungsbegriff aus, den die Parteien definieren. Verfügt die beim Gattungskauf gelieferte Sache nicht über alle vereinbarten Gattungsmerkmale, liegt ein aliud und damit ein Fall des Verzugs vor. Der Hubstapler, der nicht über das vereinbarte Gattungsmerkmal des Automatikgetriebes verfügte, konnte nicht als Erfüllung durchgehen. Deshalb hätte der Käufer nach den Verzugsregeln Frist zur Erfüllung setzen müssen, statt nach den Regeln der Sachgewährleistung die Wandelung zu erklären.