Willkommen (zurück) in der Bibliothek

Die Bibliothek hat wieder offen. Während drei Wochen wurde revidiert, geputzt und aufgeräumt. Die Tische auf dem 5. Stock wurden abgeschliffen und neu lackiert.

Wir nehmen die neu geordnete Bibliothek zum Anlass, aktualisierte Piktogramme für das Verhalten in der Halle, auf den Galerien und in den Treppenhäusern vorzustellen. Hier ein Auszug aus unserem „Willkommensblatt“:

  • Bevor Sie die Bibliothek betreten, deponieren Sie bitte Ihre Taschen in den Schliessfächern und nehmen Ihr Lernmaterial in einem der bereit gestellten Körbe mit.
  • In der Bibliothek sind Getränke nur in verschliessbaren Behältern erlaubt. Bitte lassen Sie Ihre Esswaren im Schliessfach.
  • Bitte stellen Sie Ihr Mobiltelefon auf lautlos.

Der Gong ertönt dreimal vor der Schliessung – warum eigentlich?

Der Gong erinnert die Benutzenden daran, rechtzeitig die Bibliotheksbücher zurückzustellen und die persönliche Sachen zusammenzupacken.

Die Empfangsmitarbeitenden sind darauf angewiesen, die Bibliothek pünktlich zu schliessen, damit sie ihre Kontrollrunde durch die Bibliothek erledigen können, bevor die Lichter ausgehen.

Eine weiterhin schöne Sommerzeit – und bis zum Herbstsemester 2019!

Kann ich als Nichtjurist und nicht studierende Person die Bibliothek nutzen?

Frage: Kann ich als Nichtjurist und nicht studierende Person die Bibliothek nutzen? Wie sind die Konditionen? Zweck: Recherchen zu einer Rechtsangelegenheit ohne juristischen Beistand. Also zum Selbststudium. Kann ich mich hierfür in der Bibliothek aufhalten?

Antwort: Sie sind herzlich willkommen, die RWI-Bibliothek zu benutzen. Obwohl  die RWI-Bibliothek in erster Linie für Universitätsangehörige zugänglich ist und wir eine etwas restriktive Benutzungordnung haben, gewähren wir auch anderen Interessierten Zutritt.

Sie müssen keinen Ausweis zeigen, auch nichts bezahlen, sondern nur die eigene Tasche in einem Schliessfach im Foyer der Bibliothek hinterlegen. Um sich in der Bibliothek zurecht zu finden, empfehlen wir die Bibliotheksführung  In 20 Minuten durch die Bibliothek. Zur Recherche empfehlen wir, die Vorlesung von Frau Bernasconi als Podcast anzuschauen.

Eine weitere Anlaufstelle ist der Infodesk im Hochparterre in der Bibliothek, offen Montag bis Freitag, 10:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr. Hier bekommen Sie von Bibliotheksmitarbeitenden Recherchetipps und Hilfe zur Selbsthilfe.

Kopieren ist möglich mit der CampusCard. Die Kopiergeräte befinden sich auf dem Infoboden, im 1. bis 3. Stock und im grossen Kopierraum im 6. Stock. Für weitere Informationen, siehe Stichwortverzeichnis A bis Z  auf der Bibliothekswebsite.

Studierende an schweizerische Hochschulen haben den Vorteil, dass sie über ein WLAN-Login verfügen. Andere Benutzende können leider nicht mit dem eigenen Gerät online gehen, dafür aber die Rechercheplätze der Bibliothek benutzen.

 

Dieser Artikel wird sporadisch auf die Aktualität der Links geprüft. Zuletzt geprüft: 12.04.2018

Laptop-Verbot – was weiter geschah…

Liebe Leserinnen und Leser

Vor einger Zeit haben wir Sie hier (in unserem Artikel „Laptop-Verbot in der Bibliothek – warum eigentlich?“) über die Gründe für unser Laptop-Verbot informiert. Auf dem Blog selber sind zwar keine Kommentare eingegangen, aber wir haben doch einige Reaktionen auf den Artikel erhalten. Unter anderem erreichte uns Anfang Monat eine Petition, in der die Bibliotheksleitung gebeten wird, das Laptop-Verbot für das 2. OG aufzuheben. Wir haben dieses Anliegen intern diskutiert und uns entschlossen, versuchsweise bis zur Revision, die am 12. Juli 2014 beginnt, den 2. Stock für Laptops frei zu geben. Das Geschoss ist schon entsprechend beschriftet worden. Trotzdem könnte es etwas dauern, bis sich die Freigabe überall rumgesprochen hat, daher haben Sie bitte etwas Verständnis dafür, wenn Sie auf dem 2. Stock versehentlich auf das vermeintliche Verbot angesprochen werden.
Nach wie vor sind wir sehr an Ihrer Meinung interessiert und freuen uns, von Ihnen zu hören.

Laptop-Verbot in der Bibliothek – warum eigentlich?

Liebe Leserinnen und Leser

Haben Sie sich auch schon mal gefragt, warum es in der RWI-Bibliothek diese oder jene Vorschrift gibt? Mit diesem Artikel möchten wir eine neue Kategorie „Warum gibt es in der Bibliothek eigentlich…“ einführen.

Und den ersten Artikel dieser Serie widmen wir dem Laptop-Verbot, da dieses Thema die Gemüter in der RWI-Bibliothek immer wieder zu bewegen scheint. Warum also gibt es bei uns diese Vorschrift? Hier unsere Erklärung:

Das Laptop-Verbot gab es in der Bibliothek schon, bevor diese das Gebäude vor 10 Jahren bezogen hat. Es geht auf die Zeiten zurück, als Laptops erst neu am Aufkommen waren und noch unheimlich schwere Dinger mit starken Ventilatoren und laut klackernden Tastaturen waren. Die Bibliotheksbenutzer – in erster Linie Studierende – trugen damals den Wunsch an die Fakultäts- und Bibliotheksleitung heran, bestimmte Bereiche in der Bibliothek von diesen Lärmimmissionen frei zu halten – zuerst wurde sogar ein generelles Laptop-Verbot in der Bibliothek gefordert. Die Bibliotheksleitung kam dem Wunsch ihrer Benutzer entgegen und sperrte gewisse Räume an der Freiestr. 36 für private Laptops.

Beim Bezug der neuen Bibliothek war die technische Entwicklung zwar schon weit fortgeschritten, aber der Wunsch der Studierenden nach Laptop-freien Zonen blieb bestehen. Daher entschloss sich die Bibliotheksleitung, zwei Stockwerke, den 2. und 6. Stock, mit einem Laptop-Verbot zu belegen. Der 6. Stock bot sich hierfür besonders an, da im Bereich der Arbeitsplätze an den Fenstern ohnehin keine Steckdosen zur Verfügung stehen.

Mittlerweile gibt es Tablets mit Tastaturen, die Ventilatoren sind leiser geworden und auch die Tastaturen machen nicht mehr so viel Krach. Eigentlich könnte man meinen, ein Laptop-Verbot wäre nicht mehr zeitgemäss und hätte sich überholt. Warum also heben wir es nicht einfach auf? Warum setzt sich das Bibliothekspersonal immer noch dem Unmut der Benutzer aus, wenn es sie darauf aufmerksam macht, dass auf bestimmten Geschossen keine Laptops erlaubt sind? Nun, die Laptop-freien Zonen scheinen vielen Benutzern nach wie vor sehr am Herzen zu liegen. Wir merken das daran, dass Benutzerseits – teilweise vehement – auf die Einhaltung dieses Verbots gepocht wird. Was meinen Sie – sind Sie ein Freund oder Gegner des Laptop-Verbots? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare!