Laptop-Verbot – Ende gut, alles gut?

Liebe Leserinnen und Leser

Ende April hatten wir das Laptop-Verbot auf dem 2. OG provisorisch aufgehoben (siehe dazu auch unseren Beitrag „Laptop-Verbot – was weiter geschah“).

Nach der Testphase bis Mitte Juli haben wir nun entschieden, das 2. OG für Laptops freizugeben, gleichzeitig haben wir aber auch beschlossen, das Laptop-Verbot auf dem 6. OG beizubehalten, es allerdings soweit zu lockern, dass wir Tablets ohne Tastatur auf dieser Etage dulden werden.

Wir hoffen, so den verschiedenen Benutzerinteressen am besten gerecht werden zu können.

Laptop-Verbot – was weiter geschah…

Liebe Leserinnen und Leser

Vor einger Zeit haben wir Sie hier (in unserem Artikel „Laptop-Verbot in der Bibliothek – warum eigentlich?“) über die Gründe für unser Laptop-Verbot informiert. Auf dem Blog selber sind zwar keine Kommentare eingegangen, aber wir haben doch einige Reaktionen auf den Artikel erhalten. Unter anderem erreichte uns Anfang Monat eine Petition, in der die Bibliotheksleitung gebeten wird, das Laptop-Verbot für das 2. OG aufzuheben. Wir haben dieses Anliegen intern diskutiert und uns entschlossen, versuchsweise bis zur Revision, die am 12. Juli 2014 beginnt, den 2. Stock für Laptops frei zu geben. Das Geschoss ist schon entsprechend beschriftet worden. Trotzdem könnte es etwas dauern, bis sich die Freigabe überall rumgesprochen hat, daher haben Sie bitte etwas Verständnis dafür, wenn Sie auf dem 2. Stock versehentlich auf das vermeintliche Verbot angesprochen werden.
Nach wie vor sind wir sehr an Ihrer Meinung interessiert und freuen uns, von Ihnen zu hören.

Laptop-Verbot in der Bibliothek – warum eigentlich?

Liebe Leserinnen und Leser

Haben Sie sich auch schon mal gefragt, warum es in der RWI-Bibliothek diese oder jene Vorschrift gibt? Mit diesem Artikel möchten wir eine neue Kategorie „Warum gibt es in der Bibliothek eigentlich…“ einführen.

Und den ersten Artikel dieser Serie widmen wir dem Laptop-Verbot, da dieses Thema die Gemüter in der RWI-Bibliothek immer wieder zu bewegen scheint. Warum also gibt es bei uns diese Vorschrift? Hier unsere Erklärung:

Das Laptop-Verbot gab es in der Bibliothek schon, bevor diese das Gebäude vor 10 Jahren bezogen hat. Es geht auf die Zeiten zurück, als Laptops erst neu am Aufkommen waren und noch unheimlich schwere Dinger mit starken Ventilatoren und laut klackernden Tastaturen waren. Die Bibliotheksbenutzer – in erster Linie Studierende – trugen damals den Wunsch an die Fakultäts- und Bibliotheksleitung heran, bestimmte Bereiche in der Bibliothek von diesen Lärmimmissionen frei zu halten – zuerst wurde sogar ein generelles Laptop-Verbot in der Bibliothek gefordert. Die Bibliotheksleitung kam dem Wunsch ihrer Benutzer entgegen und sperrte gewisse Räume an der Freiestr. 36 für private Laptops.

Beim Bezug der neuen Bibliothek war die technische Entwicklung zwar schon weit fortgeschritten, aber der Wunsch der Studierenden nach Laptop-freien Zonen blieb bestehen. Daher entschloss sich die Bibliotheksleitung, zwei Stockwerke, den 2. und 6. Stock, mit einem Laptop-Verbot zu belegen. Der 6. Stock bot sich hierfür besonders an, da im Bereich der Arbeitsplätze an den Fenstern ohnehin keine Steckdosen zur Verfügung stehen.

Mittlerweile gibt es Tablets mit Tastaturen, die Ventilatoren sind leiser geworden und auch die Tastaturen machen nicht mehr so viel Krach. Eigentlich könnte man meinen, ein Laptop-Verbot wäre nicht mehr zeitgemäss und hätte sich überholt. Warum also heben wir es nicht einfach auf? Warum setzt sich das Bibliothekspersonal immer noch dem Unmut der Benutzer aus, wenn es sie darauf aufmerksam macht, dass auf bestimmten Geschossen keine Laptops erlaubt sind? Nun, die Laptop-freien Zonen scheinen vielen Benutzern nach wie vor sehr am Herzen zu liegen. Wir merken das daran, dass Benutzerseits – teilweise vehement – auf die Einhaltung dieses Verbots gepocht wird. Was meinen Sie – sind Sie ein Freund oder Gegner des Laptop-Verbots? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare!