Der Beck-Verlag: juristische Standardwerke erhalten neue Namen

Was sonst nur ein begrenztes Fachpublikum interessiert, wird hier breiter diskutiert und findet sogar Eingang in diverse Artikel von Tageszeitungen – mindestens in Deutschland.

Der «Palandt», wie er seit Jahren umgangssprachlich genannt wird, steht in unserer Bibliothek bereits in seiner 80. Auflage und zählt mehr als 3000 Seiten – in vieler Hinsicht ein Schwergewicht. Doch der deutsche Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch wird nicht mehr den Namen Otto Palandts tragen, im Loseblattkommentar zum Grundgesetz von Maunz/Dürig wird Maunz nicht mehr genannt werden, der Name Schönfelder wird nicht mehr auf dem Titelblatt der bisherigen Gesetzessammlung Schönfelder zu finden sein und der Kommentar von Blümich, EStG, KStG, GewStG wird künftig ohne den Namen Blümich erscheinen.

Diese Namen werden aktuell aus dem Verlagsprogramm von Beck gestrichen, da diese Juristen in der NS-Zeit eine aktive Rolle übernommen und ausgeübt haben. Der Verleger Dr. Hans Beck erläutert, dass man Geschichte nicht ungeschehen machen könne, deshalb hätten sie die historischen Namen zunächst beibehalten. In Zeiten zunehmenden Antisemitismus wollten sie jedoch ein Zeichen setzen.

Bevor sich der Beck-Verlag zu diesem Schritt entschloss, waren jahrelange kontroverse Diskussionen vorausgegangen, ob relevante und aktuelle juristische Werke Namen von Exponenten eines Unrechtstaates tragen könnten.  Nun wird die Abkehr vollzogen: Im November 2021 soll der neue Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch erscheinen. Das Cover der 81. Auflage wird den Namen von Dr. Christian Grüneberg, Richter am deutschen Bundesgerichtshof, tragen. Die anderen Werke werden nachziehen.

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(besucht am 17.8.2021 /
längerfristig abrufbar via DBIS/Campuslizenz FZ-Archiv bzw. SZ-Archiv)

Iurisprudentia – das historische Argument digital

Ein Beitrag von Prof. Dr. iur. Walter Boente, Universität Zürich, Lehrstuhl für Privatrecht, Schwerpunkt ZGB

Rechtsgeschichtliche Argumente treten oft bereits deswegen in den Hintergrund, weil ihre Quellen nicht immer leicht zugänglich sind. Manches findet sich denn auch in alten Büchern oder Manuskripten, die bereits aufgrund der Schrift – Fraktur oder deutsche Kurrentschriften – nicht einfach lesbar sind. Dabei bieten gerade solche Dokumente häufig «Gebrauchsanleitungen» für die heutigen Gesetze. Zivilgesetzbuch und Obligationenrecht sind schliesslich bereits über hundert Jahre alt!

Die Plattform «iurisprudentia» (www.iurisprudentia.online) hat sich zum Ziel gemacht, das rechtsgeschichtliche Argument wieder auf den heimischen Schreibtisch zu bringen. Ziel des Projekts ist es, den über Jahrhunderte gewachsenen Textkorpus „Recht“, zusammengesetzt aus Rechtsetzungswerken, Rechtsprechung sowie Arbeiten der Rechtswissenschaft, digital zugänglich(er) zu machen und aufzuarbeiten.

Im Rahmen des Projekts „iurisprudentia“ werden Rechtstexte digitalisiert und bereits frei verfügbare Digitalisate an einem Ort zusammengeführt. Die Dokumente werden im Volltext erkannt bzw. Handschriften, mit unterschiedlicher, teilweise überraschend hoher Genauigkeit, automatisch transkribiert (bspw. handschriftliche Tagebucheinträge von Eugen Huber oder handschriftliche Protokolle aus der Entstehungsgeschichte des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Zugleich ist es möglich, sich auf der Plattform einzuloggen und eventuell fehlerhafte Transkriptionen gleich selbst zu korrigieren.Jeder Beitrag zur Verbesserung der Transkriptionen trägt zugleich zur Verbesserung der hinter der Plattform liegenden Erkennungsmodelle bei.

Der Schwerpunkt des Projekts liegt zunächst auf historischen Materialien des schweizerischen, deutschen und österreichischen Rechts. Nach erfolgreicher Pilotphase sollen jedoch noch vermehrt andere Rechtskreise erschlossen. Neu hinzugetreten ist nun etwa bereits eine Edition zum Polnischen Obligationengesetzbuch aus dem Jahre 1933.

Auch wenn es sich bei der Plattform «iurisprudentia» um eine Laborversion handelt, die in einem noch sehr frühen Entwicklungsstadium veröffentlicht wurde, ist ein deutlicher Mehrwert bereits erkennbar – nicht zuletzt in Zeiten beschränkter Zugänglichkeit von Bibliotheken und Archiven!

Fake News

Der Begriff «Fake News» ist zurzeit in aller Munde, aber was genau versteht man darunter? Gemäss Duden handelt sich dabei um Falschmeldungen, die in den Medien und im Internet (insbesondere in sozialen Netzwerken) in manipulativer Absicht verbreitet werden.

Schon lange bevor es Internet und soziale Medien gab, wurden Unwahrheiten erzählt, um Menschen zu beeinflussen und um politische Ziele durchzusetzen. So folgten beispielsweise in den Jahren 2002/03 fast sämtliche führenden US-Medien der Argumentation der Regierung von George W. Bush, wonach der Irak Massenvernichtungswaffen besitze und Saddam Hussein an der Planung der Anschläge vom 11. September 2001 beteiligt gewesen sei. Heute wissen wir: Die Angaben waren alle falsch. Es gab keine Beweise. Es gab keine irakischen Massenvernichtungswaffen.

Und auch wenn es «Fake News» schon immer gab, ist die rasante, noch nie dagewesene Verbreitung einzigartig. Die technische Entwicklung und die zunehmende Polarisierung der Gesellschaft verstärken sich gegenseitig. Wenn sich zwei Gruppen unversöhnlich gegenüberstehen und kein echter Meinungsaustausch mehr stattfindet, steigt damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass nur noch das gehört wird, was der eigenen Sichtweise entspricht, und irgendwann spielt es überhaupt keine Rolle mehr, ob jemand die Wahrheit sagt oder nicht. Hauptsache es werden gleiche Ansichten wiedergegeben. Trotz einfach zu widerlegenden Lügen können verblüffende, politische Erfolge erzielt werden. Dies ist uns spätestens seit dem Brexit-Referendum und Donald Trump schmerzhaft bewusst.

Durch «Fake News» verstärkt sich auch häufig das Misstrauen gegenüber Regierungen und Massenmedien. Deshalb werden Informationen häufiger auf alternativen Kanälen gesucht. Die Auswertungen einer Studie der Universität Oxford zeigen, dass falsche Informationen im englischen Raum bei Facebook viermal sooft geteilt, kommentiert oder «geliket» werden als verlässliche Quellen. In Deutschland verbreiten sich «Fake News» auf Facebook sogar 6-mal schneller.

Nicht ausser Acht gelassen werden darf, dass «Fake News» äusserst lukrativ sind, denn sie generieren mehr Klicks und somit mehr Aufmerksamkeit und eine längere Verweildauer.

Welche Möglichkeiten haben wir, um «Fake News» zu entlarven? Zuerst gilt es, die Quelle, den Autor und das Impressum zu überprüfen. Dann macht es Sinn, die Zeitschiene bzw. den zeitlichen Ablauf und die Datumsangaben zu kontrollieren. Gerade Bilder haben eine nicht zu unterschätzende Wirkung auf uns. Dies hat unter anderem die holländische Studentin Zilla van den Born in einem eindrücklichen Uni-Projekt bewiesen. Mittels «gefotoshoppten» Fotos auf sozialen Netzwerken und gefälschten Skype-Calls täuschte sie ihrem Umfeld einen Urlaub vor. Ziel war es aufzuzeigen, wie wenig die virtuelle Welt mit der realen Welt zu tun haben muss, und wie einfach es ist, mittels Bilder zu manipulieren.

Daher möchten wir auch TinEye nicht unerwähnt lassen. Auf dieser Homepage kann man herausfinden, wann und von wem ein Foto zuerst im Internet veröffentlicht wurde, und ob es im Laufe der Zeit verändert wurde.

Es ist an der Zeit, dass wir uns vertieft mit diesem Thema auseinandersetzen, daher haben auch die öffentlichen Bibliotheken in der Schweiz begonnen, Schüler*innen mittels dem «Fake Hunter» für dieses Thema zu sensibilisieren.

Auch in der RWI-Bibliothek gibt es Werke zu diesem Thema:

Smartphone-Demokratie: Fake News, Facebook, Bots, Populismus, Weibo, Civic Tech von Adrienne Fichte (Signatur Sd 280)

Elektronische Medien im «postfaktischen» Zeitalter vom Österreichischen Rundfunkforum (Signatur Neh 37)

Fake News, Wahrheit und Regulierung von Antonia Hartmann, In: Digitalisierung – Gesellschaft – Recht (Signatur Byy 44 : 20)

Und zu guter Letzt möchten wir auch noch auf die empfehlenswerten Netflix-Dokus «Das Dilemma mit den sozialen Medien» und «Cambridge Analyticas grosser Hack» hinweisen.

Welcome to Swisscovery

Liebe Leserinnen und Leser

Heute ist es soweit: Swisscovery startet.

Sie konnten es in den UZH News oder auch kürzlich in der NZZ  lesen – ab heute sind die Bestände von 475 Schweizer Bibliotheken in einem Katalog, nämlich Swisscovery,  abfragbar. Aber nicht nur die Suchabfrage ist neu, ab heute arbeitet auch das Personal in den angeschlossenen Bibliotheken mit einem für sie neuen Bibliothekssystem namens Alma.

Um als Benutzerin oder als Benutzer die Bibliotheksdienstleistungen weiter nutzen zu können, ist eine Neuregistrierung bei SLSP nötig, wofür eine Switch-edu-ID benötigt wird. Bücher, die bei Systemstart bereits ausgeliehen waren, sind bis Ende März 2021 noch im bisherigen Benutzungskonto hier abfragbar. Die Ausleihhistorie und Favoriten können exportiert werden. Hierfür gibt es eine Anleitung bei der ETH-Bibliothek.

Wir freuen über diesen schweizweiten Neubeginn und danken für die Geduld, falls noch nicht alles auf Anhieb klappen sollte.

Von NEBIS zu SLSP

Wie Sie bereits in der NZZ Ausgabe vom 25. Juli 2020 vernehmen konnten, es geht um den Artikel «Fast die ganze Schweiz wird zu einer Bibliothek», steht uns ein grosser Systemwechsel bevor.

Eine erste spürbare Veränderung betrifft nun auch unsere Benutzenden: Vorübergehend werden ab Ende Juli 2020 die Inhaltsverzeichnisse unserer Bücher nicht mehr gescannt.

Im folgenden Tutorial informieren wir näher darüber und nehmen dies als Anlass, ein neues Format im Blog einzuführen.

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Weiterführende Artikel:

SWITCH edu-ID als Türöffner für Bibliotheken

Hier geht es zur Registrierung der SWITCH edu-ID