Keine Aufhebung des Taschenverbots – Entscheidung

Liebe Leserinnen und Leser

Vielen Dank für Ihre zahlreichen Rückmeldungen zur allfälligen Aufhebung des Taschenverbots, sei es per Mail, per Kommentar auf der Stellwand oder bei der Diskussion im virtuellen Briefkasten. Das Feedback ging dabei in beide Richtungen. Die Aufhebung des Taschenverbots wurde – aus ganz verschiedenen Gründen – sehr befürwortet. Genauso gab es aber auch zahlreiche kritische Stimmen und das ebenfalls mit verschiedenen Begründungen.

Wir haben uns jetzt nach reiflicher Überlegung dazu entschlossen, das Taschenverbot nicht aufzuheben, d.h. ab dem 17. Februar muss Ihr Gepäck wieder draussen bleiben. Wir bedauern es sehr, jetzt viele Benutzer*innen mit dieser Entscheidung vor den Kopf zu stossen.

Die Gründe, warum wir zu dieser Lösung gelangt sind, sind folgende: Für uns war immer klar, dass mit der Aufhebung des Taschenverbots nicht eine Aufhebung des Essverbots oder die Erlaubnis, Getränke in Dosen zu konsumieren, einhergeht. Das haben wir auch klar so kommuniziert. Leider hat sich aber herausgestellt, dass viele Besucher*innen der Bibliothek nicht in der Lage zu sein scheinen, sich daran zu halten, wenn sie ihre Taschen mit in die Bibliothek bringen dürfen – wie auch die Bilder von den Papierkörben aus der Bibliothek (siehe oben) eindrücklich zeigen. Nun werden Sie einwenden, dass die Taschen doch nichts damit zu tun haben, ob in der Bibliothek gegessen wird oder nicht. Das stimmt an sich, aber wir haben die Erfahrung machen müssen, dass solange Taschen in der Bibliothek verboten waren, auch das Ess- und Getränkedosenverbot zumindest weitestgehend beachtet wurde. Den Entscheid, das Taschenverbot aufrecht zu erhalten, haben wir uns nicht leicht gemacht. So war für uns die Verlängerung der Testphase mit der leisen Hoffnung verbunden, dass die Anhäufung der Esswaren vielleicht mit der Lernphase zusammenhängen könnte und danach wieder abnehmen würde. Diese Hoffnung hat sich leider nicht bestätigt.

Das Umpacken der Taschen bei den Schliessfächern führt hoffentlich wieder zu einem Moment des Innehaltens und Überlegens, was man mitnimmt und was eben nicht.

Deshalb bitten wir Sie, diesen Entscheid so zu akzeptieren und nicht dagegen zu argumentieren, denn dies mussten wir leider häufig erleben, wenn wir während der Testphase auf die übrigen Regeln hinweisen mussten.

Verlängerung der Testphase für die Aufhebung des Taschenverbots

Liebe Leserinnen und Leser

Seit Anfang Dezember haben wir das Taschenverbot in der Bibliothek testweise aufgehoben. Diese Testphase möchten wir nun bis zum 17. Februar 2020 verlängern.

Das Taschenverbot und seine allfällige Aufhebung scheinen recht kontrovers zu  sein. So haben wir neben dem vielfachen Wunsch zur definitiven Verbotsaufhebung auch viele Anmerkungen dazu erhalten, dass wir es aufrecht erhalten sollten. Wir sind nach wie vor an Ihrer Meinung hierzu interessiert. In der Bibliothekshalle befindet sich daher eine Stellwand, auf der Sie uns gerne Ihre (weiteren) Kommentare hinterlassen können.

Unabhängig davon, wie es mit den Taschen in der Bibliothek weitergehen wird, möchten wir Sie nochmals nachdrücklich darauf hinweisen, dass die Mitnahme und Konsumation von Esswaren, wie Gipfeli, Nüssen, Schokolade, Obst etc., und offenen Getränken, wie Kaffee oder auch Red-Bull-Dosen, in die Bibliothek nicht gestattet sind.

 

 

 

Ab dem 3. Dezember mit der Tasche in die Bibliothek…

Liebe Leserinnen und Leser

Wie bereits vor einiger Zeit auf unserem virtuellen Briefkasten in Aussicht gestellt, haben wir beschlossen, vom 3. Dezember 2019 bis 15. Januar 2020 testweise das Taschenverbot in der Bibliothek aufzuheben. Damit dieser Test erfolgreich verläuft, ist es wichtig für uns, dass Sie sich an folgende Vorgaben halten:

  • Platzieren Sie Ihre Taschen unter dem Tisch und legen Sie bitte keine Gegenstände und / oder Jacken in die Bücherregale. Wir sind darauf angewiesen, jederzeit hindernisfrei mit Bücherwagen etc. durch die Bibliothek fahren zu können.
  • Bringen Sie keine unnötig grossen Taschen und/oder Sportgegenstände mit in die Bibliothek.
  • Das Mitbringen von offenen Getränken sowie das Essen in der Bibliothek sind nach wie vor nicht gestattet.
  • Wenn Sie beim Verlassen der Bibliothek Alarm auslösen, zeigen Sie bitte unaufgefordert den Inhalt Ihrer Tasche dem Empfangspersonal.
  • Wir übernehmen keine Haftung für Ihre mitgebrachten Gegenstände.

Wir sind gespannt darauf, wie diese Testphase verläuft und freuen uns auf Ihr Feedback als Kommentar hier im Blog oder per Mail an bibliothek@rwi.uzh.ch